Aufhebung der Bundesnotbremse für den Landkreis
Lockerungen treten ab 23. Mai in Kraft
Landkreis Kaiserslautern. Da die 7-Tages-Inzidenz (Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in einer Woche) am Freitag, 21. Mai, den fünften Werktag in Folge nach den Werten des Robert-Koch-Instituts (RKI) unter 100 liegt, kann am Sonntag, 23. Mai, die sogenannte „Bundesnotbremse“ ab 0 Uhr außer Kraft treten. So regelt es das Bundesinfektionsschutzgesetz in § 28 b und die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Dies bedeutet, dass ab Pfingstsonntag „nur“ noch die Bestimmungen nach...