Logistikzentrum in Haßloch: Urteil NOCH nicht rechtskräftig
Noch zwei Wochen warten - Eine Richtigstellung
Die Rheinpfalz berichtet am 11.12.2020, das Urteil gegen den den US-Amerikanischen Investor sei jetzt rechtsgültig, weil innerhalb der Monatsfrist keine Widerspruch erfolgt sei. Das stimmt so aber leider nicht: Das Urteil wird erst am 22.12.2020 rechtsgültig - vorausgesetzt die Klägerin (der US-Investor) legt keinen Widerspruch ein. Die Recherche der Rheinpfalz-Redaktion erstreckte sich wohl nur auf das Oberverwaltungsgericht in Koblenz und die Kreisverwaltung Bad Dürkheim. Dass dort niemand...