Bei Antrag auf Überbrückungshilfe III
Werbungskosten lassen sich ansetzen
Wirtschaft. Der Bund unterstützt die Unternehmen während der Pandemie mit verschiedenen Überbrückungshilfen. Für die Betriebe zusätzlich interessant ist auch die Tatsache, dass sie vom Staat bei der aktuellen Überbrückungshilfe III zusätzlich eine finanzielle Unterstützung ihrer Werbungs- und Marketingmaßnahmen beantragen können. So lassen sich im Zuge der Überbrückungshilfe III nun auch Werbe- und Marketingkosten ansetzen. Und das grundsätzlich maximal in Höhe der entsprechenden Ausgaben des...