Neue Corona-Verordnung für Baden-Württemberg
Klarstellungen und Konkretisierungen
Corona. Das baden-württembergische Kabinett hat am Freitag eine Änderung der Corona-Verordnung verabschiedet. Die damit verbundenen Regelungen treten am heutigen Montag in Kraft. Die Verordnung berücksichtigt unter anderem den Beschluss der Arbeitsgruppe Großveranstaltungen der Chefs der Staatskanzleien (CdS-AG), wonach die Besucherzahlen bei Großveranstaltungen auf 50 Prozent der zugelassenen Kapazität bei höchstens 25.000 Personen begrenzt werden. Darüber hinaus erfolgten kleinere Anpassungen...