Lokales
Mund-Nasen-Schutz in Karlsruher städtischen Gebäuden zu tragen
Maskenpflicht ab 15. Oktober
Karlsruhe. Zur Eindämmung der Corona-Pandemie gilt bei der Stadtverwaltung ab Donnerstag, 15. Oktober in Rathäusern und anderen städtischen Gebäuden auf allen Begegnungsflächen für Beschäftigte sowie Besucher eine Maskenpflicht. Der Mund-Nasen-Schutz ist verpflichtend beispielsweise in allen Foyers, Treppenaufgängen, Fluren, Aufzügen oder auch in Besprechungsräumen bis an den Sitzplatz zu tragen. Die Maskenpflicht soll mit dazu beitragen, die bislang niedrigen Infektionszahlen in Karlsruhe...