Speyer erlässt Allgemeinverfügung
Diese Regeln gelten auf dem Weihnachtsmarkt
Speyer. Wie bereits angekündigt, hat die Stadt Speyer heute eine Allgemeinverfügung als Rechtsgrundlage für die Durchführung des Weihnachts- und Neujahrsmarktes erlassen. Sie tritt mit der Eröffnung des Weihnachtsmarktes am Montag, 22. November, in Kraft und gilt bis 9. Januar. „Durch die Regelungen, die wir mit der Allgemeinverfügung erlassen, begegnen wir der besorgniserregenden Infektionslage, die sich in den letzten Wochen leider immer weiter zugespitzt hat. Zugleich möchten wir einen...