Pflegeberatung unterstützt Pflegebedürftige und pflegende Angehörige
Pflegeberatung in Speyer. Patienten ab Pflegegrad 2 müssen alle sechs Monate, Pflegebedürftige ab Pflegegrad 4 alle drei Monate ein Beratungsgespräch nach §37 Abs.3 SGB XI nachweisen. Ohne dieses beratende Gespräch hat die Pflegekasse die Möglichkeit, Leistungen einzuschränken. Kommen Pflegegeldempfänger dieser Pflicht nicht nach, kann ihnen oder ihren Angehörigen also das Geld für die Pflege gekürzt oder gestrichen werden. Für Sachleistungen ist dieser Nachweis nicht erforderlich, aber wer als...