Meldepflicht

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Lokales
Verschiedene Tierarten unterliegen einer gesetzlichen Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse. | Foto: WITTAYA/stock.adobe.com

Tierseuchenkasse
Jetzt auch Geflügelhalter meldepflichtig im Landkreis SÜW

Landkreis SÜW. Wer Hühner, Enten, Gänse, Puten oder Laufvögel hält, muss das ab dem Jahr 2025 der Tierseuchenkasse Rheinland-Pfalz melden. Darauf hat das rheinland-pfälzische Umweltministerium die Kreisverwaltung SÜW hingewiesen. Aktuelle Zahlen sind wichtigVerschiedene Tierarten unterliegen einer gesetzlichen Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse. Wer diese Tiere zum 1. Januar 2025 (Stichtag) besitzt, muss einen Meldebogen ausfüllen und an die Tierseuchenkasse senden. Bislang waren Halterinnen...

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