Meldepflicht im Kernkraftwerk Philippsburg
Abweichung vom Betriebshandbuch
Philippsburg. Aktuell befinden sich im Lagerbecken des bereits stillgelegten Kernkraftwerks Philippsburg 2 (KKP 2) noch abgebrannte Brennelemente. Eine aktive Kühlung ist deshalb weiterhin notwendig. Seit der endgültigen Abschaltung hat sich jedoch die abzuführende Nachzerfallswärme durch das Abklingen der Radioaktivität deutlich reduziert. In diesem Zustand dürfen gemäß kerntechnischem Regelwerk bestimmte Anforderungen an die drei Kühlkreisläufe reduziert werden. Der Betreiber hat daher ein...