Tierseuchenkasse
Jetzt auch Geflügelhalter meldepflichtig im Kreis Bad Dürkheim
Kreis Bad Dürkheim. Bei der Tierseuchenkasse sind wie üblich im Dezember die Meldebögen an Tierhalter verschickt worden. Darauf hat die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz hingewiesen. Verschiedene Tierarten unterliegen einer gesetzlichen Meldepflicht bei der Tierseuchenkasse. Wer diese Tiere zum 1. Januar 2025 (Stichtag) besitzt, muss den Meldebogen ausfüllen und an die Tierseuchenkasse senden. Bislang waren Halterinnen und Halter von Pferden, Eseln, Maultieren, Bienen- und Hummelvölkern...