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Lokales

Mitteilung der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Bekanntmachung, Meldung der Wein- und Traubenmostbestände, Meldung der oenologischen Verfahren, Letzter Abgabetermin: 7. August 2020

l. Meldung der Wein- und Traubenmostbestände Zur Meldung der Wein- und Traubenmostbestände sind alle natürlichen und juristischen Personen verpflichtet, die gewerbsmäßig Wein und/oder Traubenmost be- oder verarbeiten, lagern oder handeln. Die Meldepflicht erstreckt sich im Einzelnen auf: 1 . die in der Weinbaukartei erfassten Betriebe, 2. die nicht in der Weinbaukartei erfassten Unternehmen, die Wein und Traubenmost zum Verkauf herstellen, 3. die Unternehmen des Großhandels mit Wein und...

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