Minderjährige

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Lokales
Kontaktpersonen oder Hausstandsangehörige unter 18 Jahren müssen seit 4. März nicht mehr in Absonderung | Foto: geralt/Pixabay

Gesundheitsamt informiert
Kontaktpersonen nicht mehr in Absonderung

Kreis Südliche Weinstraße. Das gemeinsame Gesundheitsamt des Landkreises Südliche Weinstraße und der Stadt Landau weist darauf hin, dass Minderjährige, die als Hausstandsangehörige oder als enge Kontaktpersonen von Corona-Infizierten einzustufen sind, nicht mehr zur Absonderung verpflichtet sind. Hintergrund ist die neue rechtliche Grundlage des Landes Rheinland-Pfalz. Die entsprechende Änderung der Absonderungsverordnung trat am 4. März 2022 in Kraft. Gilt auch für MinderjährigeDies betrifft...

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