Ehrlichkeit schützt vor Strafe nicht
Lauterecken. Im Rahmen der Streifentätigkeit konnte am Samstagabend, 15. Juni, ein Motorroller im Gegenverkehr festgestellt werden. Die Beamten erkannten bereits beim Vorbeifahren deutliche technische Veränderungen am Fahrzeug. Aufgrund dessen wurde der Streifenwagen gewendet und der Roller einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Laufe der Kontrolle konnte bei dem 46-jährigen Fahrer Atemalkoholgeruch festgestellt werden. Darauf angesprochen, gab er an am Mittag ein Bier getrunken zu haben. Ein...