Verordnungen für Sport sowie für Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen angepasst
Basis-, Warn- und Alarmstufe übernommen
Baden-Württemberg. Nachdem die Corona-Verordnung des Landes am Mittwoch, 15. September, notverkündet wurde, gelten seit 16. September neue Regelungen zum Umgang mit der Corona-Pandemie in Baden-Württemberg. Das Ministerium für Kultus, Jugend und Sport hat in diesem Zuge ebenfalls die Corona-Verordnungen Sport sowie Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen angepasst. Die Änderungen sind ab dem 16. September in Kraft getreten. Die Änderungen beschränken sich dabei darauf, dass die Landessystematik...