Lokales
Neuregelung von Hochzeiten und Bestattungen
Kultusministerium ergänzt Corona Verordnung des Landes
Bruchsal (PM) | Ergänzend zu der Verordnung der Landesregierung vom 20. März ist von Seiten des baden-württembergischen Kultusministeriums eine ergänzende Verordnung bekannt gemacht worden. Sie regelt das Vorgehen bei Gottesdiensten und Zusammenkünften religiöser Vereinigungen. Diese sind zum Schutz der Bevölkerung grundsätzlich untersagt. Von der Regelung ausgenommen sind Taufen und Eheschließungen im engsten Familien- und Freundeskreis mit nicht mehr als fünf teilnehmenden Personen,...