Ordnungsbehörde warnt vor Haustürgeschäft mit Zeitschrift „Straßenlicht“
Der Stadtverwaltung Schifferstadt wurde gemeldet, dass im Stadtgebiet die Obdachlosenzeitschrift „Straßenlicht“ angeboten wurde. Nach Auskunft der Ordnungsbehörde ist der Verkauf verboten. Die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion als Sammlungsbehörde hatte dies schon im letzten Jahr untersagt. Gerade in der Vorweihnachtszeit soll der Anschein erweckt werden, dass etwas Gutes getan wird, wenn man eine Zeitschrift kauft. Jedoch liegen reine kommerzielle Interessen dahinter. Bürgerinnen und...