Neu in der 29. Corona-Verordnung
Maskenpflicht für Verkaufspersonal
Neustadt. Mit Inkrafttreten der 29. Corona-Bekämpfungsverordnung gibt es eine wesentliche Änderung, was das Tragen von Masken betrifft. Demnach muss sowohl Kassen-, Service- als auch Verkaufspersonal bei Kundenkontakten eine Maske tragen, unabhängig davon, ab sich am „Tresen“ ein Spuckschutz befindet oder die Person geimpft oder genesen ist. Eine Frei-Testung ist leider nicht mehr möglich. Darauf weist das städtische Ordnungsamt hin, da dort Beschwerden aus der Bevölkerung eingegangen sind....