Stadt Ludwigshafen behält sich Schließungen vor
Parks und Grünflächen grundsätzlich geöffnet
Ludwigshafen. Die städtischen Grünflächen Ludwigshafens bleiben grundsätzlich geöffnet, sofern sie nicht von der Rechtsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz erfasst sind, die im Zuge der Corona-Pandemie beispielsweise die Sperrung von Kinderspielplätzen und Sportanlagen vorschreibt. Die Stadtverwaltung behalte sich aber weiterhin vor, wie am Sonntag, 5. April, öffentliche Anlagen kurzfristig zu sperren, falls an einzelnen Orten erhebliche Verstöße gegen die Rechtsverordnung festgestellt...