Paragraf 219a

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Lokales
Symbolfoto | Foto: Jerzy Górecki/Pixabay

Schwangerschaftskonflikt
Bundestag entscheidet heute über Paragraf 219a

Speyer. Eine Arztpraxis darf bislang nicht im Internet über Methoden zum Abbruch einer Schwangerschaft aufklären. Das besagt der umstrittene Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs. Am heutigen Freitag entscheidet der Bundestag nach knapp 70-minütiger Debatte, ob diese Aufklärung künftig möglich wird und das Gesetz gestrichen.  Falls die Abgeordneten den Paragrafen kippen, können Arztpraxen künftig auf ihren Internetseiten über Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs aufklären - ohne Strafe fürchten...

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