Paragraf 219a

Beiträge zum Thema Paragraf 219a

Lokales
Symbolfoto | Foto: Jerzy Górecki/Pixabay

Schwangerschaftskonflikt
Bundestag entscheidet heute über Paragraf 219a

Speyer. Eine Arztpraxis darf bislang nicht im Internet über Methoden zum Abbruch einer Schwangerschaft aufklären. Das besagt der umstrittene Paragraf 219a des Strafgesetzbuchs. Am heutigen Freitag entscheidet der Bundestag nach knapp 70-minütiger Debatte, ob diese Aufklärung künftig möglich wird und das Gesetz gestrichen.  Falls die Abgeordneten den Paragrafen kippen, können Arztpraxen künftig auf ihren Internetseiten über Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs aufklären - ohne Strafe fürchten...

Lokales
Symbolfoto | Foto: Ulrike Mai/Pixabay

Abschaffung des Paragrafen 219a
"Keine Frau macht sich diese Entscheidung leicht - im Gegenteil"

Speyer. Gynäkologische Praxen dürfen im Internet sachlich über Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs aufklären, ohne Strafe fürchten zu müssen. Bislang galten solche Informationen als unzulässige "Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft". Kirchenpräsidentin Dorothee Wüst und Tanja Gambino, Leiterin des Referats Offene Sozialarbeit beim Diakonischen Werk, sehen die neue Rechtslage positiv. Schwangere in Konfliktsituationen brauchen möglichst umfassende und möglichst seriöse Informationen,...

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