Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung: Wie man frühzeitig für sich selbst sorgt - kostenloser Vortrag
Wörth am Rhein. Ein Erwachsener, der aufgrund von Krankheit oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist, seine rechtlichen Angelegenheiten zu regeln, benötigt einen gesetzlichen Vertreter, den sogenannten Betreuer. Dieser wird vom Betreuungsgericht bestellt und unterliegt einer jährlichen Kontrolle, wobei er dem Gericht über seine Tätigkeit Bericht erstattet und eine Abrechnung vorlegt. Die rechtzeitige Vorsorge kann helfen, unangenehme Situationen zu vermeiden. Mit einer Vorsorgevollmacht...