Lokales
Dritte Landesverordnung zur Änderung der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung in Kraft getreten:
Regelung zum Besuchsverbot in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern
Landau. Seit gestern gilt in Rheinland-Pfalz die Dritte Landesverordnung zur Änderung der Dritten Corona-Bekämpfungsverordnung im Kampf gegen das Corona-Virus. Im Wesentlichen wird mit der neuen Verordnung ein Betretungs- und Besuchsverbot in Pflegeeinrichtungen und Krankenhäusern geregelt. Landrat Dietmar Seefeldt und Oberbürgermeister Thomas Hirsch betonen: „Aufgrund der Entwicklung der Infiziertenzahlen und der besonders zu schützenden Personen in Pflegetagesstätten war es notwendig und...