Einrichtungsbezogene Impfpflicht
Knapp 32.000 Beschäftigte in Baden-Württemberg noch nicht geimpft
Baden-Württemberg. Die im Dezember beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht gilt seit Mittwoch, 16. März, für Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen und im medizinischen Bereich. Von diesem Tag an waren alle Kliniken, Heime und Einrichtungen, Praxen sowie ambulante Dienste gesetzlich dazu verpflichtet, all jene Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter unverzüglich beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden, die bislang nicht geimpft sind oder bei denen Zweifel an der Echtheit der vorgelegten Nachweise...