Pflegegeldempfänger
Die Beratungsstelle der Pflegekassen informiert
Verpflichtender Beratungseinsatz für Pflegegeldempfänger ab 01.10.2020 Im Zuge der Corona-Pandemie war zum gesundheitlichen Schutz der Beteiligten die Pflicht, Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 7 S. 1, 2 SGB X abzurufen, bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Der Beratungseinsatz muss weiterhin bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich und bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich erfolgen. Bitte rufen Sie deshalb bei Pflegegrad 2 und 3 den nächsten Beratungsbesuch im ersten Halbjahr 2021, also...