Trotz Ausgangsbeschränkungen wegen Corona
Medizinisch notwendige Therapien in physiotherapeutische Praxen finden statt
Region. Die Bundesregierung hat am 22. März 2020 eindeutig erklärt, dass physiotherapeutische Praxen für erforderliche Therapien weiter geöffnet bleiben sollen. Welche Behandlungen erforderlich sind, entscheidet der Arzt mit seiner Verordnung über Krankengymnastik oder andere wichtige Heilmittelleistungen. Bei allen Patienten, die bereits in einer Physiotherapiepraxis mit einer Verordnung in Behandlung sind, entscheidet der Therapeut gemeinsam mit dem Patienten, ob die Therapie unter den...