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Die Studenten sollen aufgrund der pandemiebedingten Einschränkungen keine Nachteile erfahren | Foto:  lil_foot_/Pixabay

Sommersemester wird nicht auf Freischuss angerechnet
Keine Nachteile für Staatsprüfung

Baden-Württemberg. Das Sommersemester 2021 wird, wie schon die beiden vorherigen Semester, für Studierende der Rechtswissenschaft an baden-württembergischen Fakultäten nicht auf den sogenannten „Freischuss“ im Rahmen der ersten juristischen Prüfung in Baden-Württemberg angerechnet. Das teilt Baden-Württembergs Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges mit. Das Ministerium der Justiz und für Migration ändert dazu derzeit die entsprechende Regelung in der Juristenausbildungs- und...

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