Neue Absonderungsregeln
Gegen drohenden Personalmangel gerüstet
Baden-Württemberg. Betreiber der Kritischen Infrastrukturen (KRITIS), etwa Krankenhäuser und Trinkwasserversorger, dürfen absonderungspflichtiges Personal zum Zwecke des Arbeitseinsatzes aus der Quarantäne holen, wenn ansonsten die Funktionsfähigkeit ihres Betriebs bedroht ist. Dafür ändert das baden-württembergische Gesundheitsministerium am Montag, 14. Februar, die Corona-Verordnung Absonderung und das Innenministerium stellt die zugehörigen KRITIS-Verfahrensregelungen mitsamt Anlagen bereit....