Räumpflicht

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Ratgeber
Die Stadtverwaltung Bruchsal weist auf die Räum- und Streupflicht der Anwohner und Grundstückseigentümer hin. Die Gehwege müssen vor dem Haus gereinigt, bei Schneeanhäufungen geräumt sowie bei Schnee und Eisglätte gestreut werden. 
 | Foto: Pixabay

Die Stadtverwaltung Bruchsal informiert
Räum- und Streupflicht beachten

Bruchsal. Die Stadtverwaltung Bruchsal weist auf die Räum- und Streupflicht der Anwohner und Grundstückseigentümer hin. Die Gehwege müssen vor dem Haus gereinigt, bei Schneeanhäufungen geräumt sowie bei Schnee und Eisglätte gestreut werden. Straßenanlieger im Sinne der städtischen Satzung sind Eigentümer und Besitzer - also auch Mieter und Pächter - von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr eine Zufahrt oder einen Zugang haben. Bei einseitigen Gehwegen sind nur diejenigen...

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