Räum- und Streupflicht
Stadtbildpflege Kaiserslautern informiert
Kaiserslautern. Schnee und Frost haben Einzug gehalten. Damit stellt sich wieder die Frage, wer für die Räum- und Streupflicht im Stadtgebiet zuständig ist. Wie die Stadtbildpflege Kaiserslautern (SK) informiert, ist dies in der Straßenreinigungssatzung der Stadt Kaiserslautern geregelt. Danach obliegt die Räum- und Streupflicht generell dem Grundstückseigentümer. Ausgenommen sind Anlieger von Straßen, die in der Straßenreinigungssatzung explizit für den Winterdienst genannt sind. Hier...