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Symbolfoto | Foto: Pixabay

Kurzfristige Beschäftigung jetzt bis zu fünf Monate möglich
Längere Befristung

Speyer. Eine kurzfristige Beschäftigung kann in diesem Jahr zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober ausnahmsweise länger ausgeübt werden: Für fünf Monate oder 115 Tage. Entscheidend ist, dass die Beschäftigung von vornherein vertraglich oder aufgrund ihrer Art befristet ist. Dies ist gerade bei Erntehelfern in der Landwirtschaft, aber auch bei Ferienjobs von Schülern oder Studenten der Fall. Verdienst spielt keine RolleBei einer kurzfristigen Beschäftigung spielt die Höhe des Verdienstes keine...

Wirtschaft & Handel
Foto:   Gerhard Gellinger auf Pixabay

Wichtige Frist für freiwillige Rentenbeiträge läuft ab
Bis 31. März kann noch eingezahlt werden auf das eigene Rentenkonto

Ludwigshafen. Eine wichtige Frist in diesem Jahr ist wieder der 31. März. Bis zu diesem Dienstag können freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung für das Vorjahr noch eingezahlt werden. Für wen lohnt sich das?Das lohnt sich unter anderem für nicht Pflichtversicherte wie Freiberufler und Selbständige. Außerdem für alle, die bereits Pflichtbeiträge für die Kindererziehung erhalten haben, aber damit noch nicht die allgemeine Wartezeit von fünf Jahren erfüllen. Lücken im...

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