Lokales
Vorsicht bei umfangreichen Grünarbeiten
Artenschutz verbietet Baumfällungen, Hecken- oder Gehölzschnitte von März bis September
Kaiserslautern. Das Fällen von Bäumen in der Zeit von Anfang März bis Ende September ohne Genehmigung stellt in Kaiserslautern grundsätzlich eine Ordnungswidrigkeit dar und kann sogar ein Strafverfahren nach sich ziehen. Grund dafür ist der vorsorgende Schutz wildlebender Tiere und deren Lebensstätte. Das gilt auch für das starke Zurückschneiden von Hecken, lebenden Zäunen, Büschen und anderen Gehölzen dieser Art. Lediglich schonende Form- und Pflegeschnitte sind hier erlaubt. Unter speziellen...