Kontaktreduzierende Maßnahmen aufgrund des Aufkommens von SARS-CoV-2-Infektionen
Rhein-Pfalz-Kreis erlässt weitere Allgemeinverfügung
Pfalz. Das neuartige Coronavirus SARS-CoV-2 hat sich in kurzer Zeit weltweit verbreitet. Deshalb sind erhöhte Schutzmaßnahmen zur Verhinderung der Verbreitung erforderlich. Die Kreisverwaltung Rhein-Pfalz-Kreis als zuständige Behörde erlässt gemäß den Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes ab sofort geltende Maßnahmen: Für den Publikumsverkehr zu schließen sind alle Bars, Clubs, Discotheken, Kneipen und ähnliche Einrichtungen, Theater, Opern, Konzerthäuser, Museen und ähnliche Einrichtungen,...