Maßnahme zur Eindämmung des Coronavirus
Kreisverwaltung Bad Dürkheim erlässt „Allgemeinverfügung zur Konkretisierung und Ergänzung der Allgemeinverfügung zu weiteren kontaktreduzierenden Maßnahmen"
Landkreis Bad Dürkheim. Ab Samstag (21. März 2020) gelten auch im Landkreis Bad Dürkheim weitere Einschränkungen des öffentlichen Lebens. Ziel dieser erhöhten Schutzmaßnahmen ist, die Ausbreitung des Coronavirus SARS-CoV-2 (COVID-19) einzudämmen. Die entsprechende Allgemeinverfügung hat der Landkreis Bad Dürkheim heute erlassen. „Wir müssen alle dafür sorgen, dass die Verbreitung des Virus verlangsamt wird. Zum Schutz von uns allen und besonders zum Schutz besonders gefährdeter Personengruppen...