Rheinland-Pfalz

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Wirtschaft & Handel
Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung für Zwecke der Grundsteuer festgestellt. | Foto: Pixabay

2017 belief sich das Grundsteueraufkommen in Rheinland-Pfalz auf rund 580 Millionen Euro
„Fortbestand der Grundsteuer muss gesichert werden“

Rheinland-Pfalz. Das Bundesverfassungsgericht hat heute die Verfassungswidrigkeit der Einheitsbewertung für Zwecke der Grundsteuer festgestellt. Dazu erklärte die rheinland-pfälzische Finanzministerin Doris Ahnen, die auch die A-Länder bei finanzpolitischen Themen koordiniert: „Für die Kommunen stellt das Grundsteueraufkommen einen unverzichtbaren Teil ihrer Einnahmen dar, da es sich hier - wie bei der Gewerbesteuer - um eine originäre kommunale Steuerquelle handelt. Es ist deshalb unabdingbar,...

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