Info der Stadtverwaltung Ludwigshafen
Maskenpflicht lässt Ausnahmen zu
Ludwigshafen. Seit 27. April 2020 gilt in Rheinland-Pfalz die so genannte Maskenpflicht, das heißt, dass grundsätzlich beim Einkaufen in Geschäften und bei der Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden muss. Dies können gekaufte oder selbst genähte Alltagsmasken, aber auch Tücher oder Schals sein. Diese Verpflichtung gilt grundsätzlich für alle. Allerdings gibt es Ausnahmen: Befreit sind von der Pflicht Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres...