Sachbeschädigung

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Lokales
Feuerlöscher müssen jederzeit funktionsbereit sein | Foto: bvbf

Missbrauch von Feuerlöschern: Beschädigung oder Diebstahl werden strafrechtlich verfolgt

Brandschutz. Sei es aus Frust oder Neugier - in öffentlichen Gebäuden wie Schulen, Turnhallen und Jugendzentren kommt es immer wieder zu mutwilligen Entleerungen oder Beschädigungen von Feuerlöschern. Mitunter werden Feuerlöscher auch entwendet und an einem anderen Ort entleert. Doch Diebstahl und Beschädigung sind strafbar, da Feuerlöscher zur Bekämpfung von entstehenden Bränden dienen und jederzeit funktionsfähig sein müssen. Darauf weist der Bundesverband Brandschutz-Fachbetriebe (bvbf) hin....

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