Schlangenlinien gefahren

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Blaulicht
Stolze 2,82 Promille Atemalkohol hatte ein  23-Jähriger auf seinem Fahrrad.  Nach derzeitig geltender Rechtsprechung ist ein Fahrradfahrer ab einem Alkoholwert von 1,6 Promille als absolut fahruntüchtig anzusehen und macht sich nach Paragraf 316 StGB strafbar | Foto: Symobild, LIGHTFIELD STUDIOS/stock.adobe.com

Selbst fürs Fahrrad zu beschwipst

Edenkoben. Am vergangenen Samstagabend brach ein 23-jähriger zu einer privaten Feierlichkeit im Industriegebiet Edenkoben auf und hätte sich hierbei wohl nicht ausgemalt, dass der Abend zunächst auf der örtlichen Polizeidienststelle enden würde. Mit drei Flaschen Wodka im Gepäck und - wie sich später herausstellte - stolzen 2,82 Promille Atemalkohol schwang sich der 23-jährige auf sein Fahrrad und querte hierbei aus seiner Sicht wohl unglücklicherweise einen Streifenwagen der Polizeiinspektion...

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