Ratgeber
Staatliche Schlösser und Gärten
Keine Pflicht mehr zum Masketragen
Baden-Württemberg. Ab sofort gilt in den Monumenten der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg keine Pflicht zum Tragen einer Maske. Dennoch wird den Besuchern empfohlen, sich gerade in den Innenräumen mit einer FFP2-Maske zu schützen. Keine Pflicht, aber EmpfehlungWie in vielen anderen Kultureinrichtungen des Landes gilt nun auch in den Monumenten der Staatlichen Schlösser und Gärten Baden-Württemberg keine Pflicht zum Tragen einer Maske. „Dennoch empfiehlt sich, aufgrund der...