Lokales
Die Ordnungsbehörde Schifferstadt informiert
Räumen der öffentlichen Wege und Flächen von Schnee und Eis
Es hat geschneit. Was für Kinder ein großes Vergnügen ist, kann für die Eigentümer und Besitzer derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke, die an einer Straße oder einem Weg liegen, problematisch sein. Sie sind nämlich zum Kehren oder – ganz aktuell – zum Schneeräumen sowohl des Gehwegs als auch der Straße verpflichtet. Das regelt die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, wie sie auch in vielen anderen Städten und Gemeinden gilt. In der Satzung ist auch noch geregelt, dass die...