Lokales
Die Ordnungsbehörde Schifferstadt informiert
Räumen der öffentlichen Wege und Flächen von Schnee und Eis
Eigentümer und Besitzer derjenigen bebauten und unbebauten Grundstücke, die an einer Straße liegen, sind zum Kehren oder – ganz aktuell – zum Schneeräumen sowohl des Gehwegs als auch der Straße verpflichtet. Das regelt die Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen, wie sie auch in vielen anderen Städten und Gemeinden gilt. In der Satzung ist auch noch geregelt, dass die Reinigungsverpflichtung auch das Bestreuen der Gehwege, Fußgängerüberwege und der besonders gefährlichen Fahrbahnstellen...