Wirtschaft & Handel
Arbeitgeber in der Region werden überprüft
Beschäftigung Schwerbehinderter
Überprüfung. Private und öffentliche Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen sind gesetzlich verpflichtet, auf mindestens fünf Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen zu beschäftigen. Arbeitgeber, die dieser Vorgabe nicht nachkommen, müssen eine Ausgleichsabgabe zahlen. Die Höhe dieser Abgabe ist abhängig von der Beschäftigungsquote. Zur Überwachung der Erfüllung der Beschäftigungspflicht im Kalenderjahr 2018 müssen die beschäftigungspflichtigen Arbeitgeber bis spätestens 31....