Soforthilfe im Kreis Germersheim: Bis zu 3.000 Euro für vom Pfingsthochwasser betroffene Haushalte
Landkreis Germersheim. Das Land Rheinland-Pfalz bietet finanzielle Soforthilfen für private Haushalte an, die durch das Unwetter und Hochwasser zwischen dem 17. und 21. Mai während der Pfingstfeiertage Elementarschäden erlitten haben. Die Soforthilfe beträgt 1.500 Euro für den Haushaltsvorstand und 500 Euro für jede weitere im Haushalt lebende Person, wobei der Höchstbetrag pro Haushalt auf 3.000 Euro begrenzt ist. Es besteht jedoch kein rechtlicher Anspruch auf diese Soforthilfe. Weitere...