Schwarzfahrer schädigen alle
Verkehrsbetriebe lockern die Regelung bei "Erschleichen von Leistungen"
Region. Der Aufsichtsrat der Verkehrsbetriebe Karlsruhe (VBK) hat in seiner Sitzung vor einer Woche eine Neuregelung zum Umgang mit dem Thema Schwarzfahren im Stadtgebiet beschlossen. Bisher war es so geregelt, dass bei den VBK dann eine Anzeige wegen des "Erschleichens von Leistungen" erfolgte, wenn ein Fahrgast innerhalb von drei Jahren dreimal ohne einen gültigen Fahrschein angetroffen wurde. Der Aufsichtsrat der VBK hat nun entschieden, dass dieser bisherige strafantragsrelevante Zeitraum...