Afrikanische Schweinepest
Aktualisierte Allgemeinverfügungen im Kreis Bad Dürkheim
Bad Dürkheim. Die Kreisverwaltung Bad Dürkheim teilt mit, dass die Allgemeinverfügungen zur Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in Sperrzone I und III aktualisiert und klarer formuliert wurden. Bislang waren Gemeinden zum Teil beiden Sperrzonen zugeordnet. Um nun klar zu stellen, dass dann das strengere Recht aus Sperrzone III gilt, sind diese Gemeinden nun auch nur noch Sperrzone III zugeordnet. So wird deutlicher, welche Reglungen dort gelten. Gesundheitszeugnis nötigAngepasst wurde die...