Änderung "Spielverordnung" 10. November 2019
Weniger Geldspielgeräte in Karlsruher Gaststätten erlaubt
Karlsruhe. Nur noch maximal zwei Geldspielgeräte sind ab Sonntag, 10. November 2019, in Gaststätten, Beherbergungsbetrieben und Wettannahmestellen zulässig. Bislang waren bis zu drei Geräte erlaubt. Die neue Regelung ist auf eine Änderung der Spieleverordnung zurückzuführen, die auch keinen Bestandsschutz gewährt. "Angesichts dieser gesetzlichen Regelung weisen wir alle Automatenaufsteller in Karlsruhe darauf hin, dass das dritte Gerät spätestens mit Ablauf des 9. November aus den Betrieben...