Regeln für Sport sowie Kunst- und Musikschulen
Maximal 500 Zuschauer
Baden-Württemberg. Die baden-württembergische Landesregierung hat auch die Corona-Verordnungen für den Sport sowie die Musik-, Kunst- und Jugendkunstschulen angepasst. Dort gilt ab heute in Innenräumen ebenfalls die 2G-Plus-Regelung mit den Ausnahmen für geimpfte Personen. Die Zahl der Zuschauer ist auf 50 Prozent der Kapazitätsgrenze, beziehungsweise 500 Zuschauer begrenzt. Zuschauer müssen im Innenbereich, und wenn draußen der Abstand von 1,5 Metern nicht gewährleistet ist, außerdem eine...