Neue Regeln für E-Scooter
Sondernutzungssatzung erlaubt Gebühren
Kaiserslautern. Basierend auf der Novellierung der städtischen Sondernutzungssatzung, die am 13. November Thema im Stadtrat war und gemäß Beschluss ab 1. Januar 2024 gelten soll, hat die Stadt auch einige Änderungen im Umgang mit E-Scootern im Stadtgebiet angekündigt.So wird Kaiserslautern wie bereits einige Städte im Bundesgebiet den Verleih der E-Tretroller künftig als Tatbestand der Sondernutzung einstufen und dafür vom Verleiher eine Gebühr erheben. Als Gebührenhöhe sind, wie auch zum...