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Wirtschaft & Handel
Die Pflicht zur Eintragung ins Transparenzregister wird im August ausgeweitet - die Eintragung erfolgt jedoch online | Foto: Ro Ma/pixabay.com

Änderungen Transparenzregister
Eintragungspflicht auch für Vereine ab August

Pfalz. Am Sonntag, 1. August, wird die Meldung der sogenannten wirtschaftlich Berechtigten – Geschäftsführer oder Anteilseigner – zum Transparenzregister für alle Handelsregistergesellschaften verpflichtend – auch für diejenigen, für die bisher eine Meldung nicht erforderlich war. Darauf weist die Industrie- und Handelskammer (IHK) für die Pfalz hin. „Gesellschaften, bei denen sich die erforderlichen Angaben aus anderen Registern wie etwa dem Handelsregister entnehmen ließen, waren bisher von...

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