Lokales
Mehrere Straßen im Ludwigshafener Stadtgebiet betroffen
Jetzt wird’s eng: Gesetzliches Haltverbot in kleineren Straßen
Stadtgebiet.Vermehrte Beschwerden, Sorgen der Bürger - gewisse Straßen in Ludwigshafen sind sehr eng, das hat nun zu rechtlichen Entscheidungen rund um das Thema Parken geführt. Eine Straßenstelle gilt nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der hierzu ergangenen Rechtsprechung als eng, wenn dort durch haltende Fahrzeuge die Durchfahrt eines Fahrzeugs mit größtmöglicher Breite von 2,55 Meter zuzüglich eines Sicherheitsabstandes von mindestens 0,5 Meter (je 25 Zentimetern auf beiden...