Freie Parklücke
Wer vordrängelt, muss Bußgeld zahlen
Straßenverkehr. An einer Parklücke hat derjenige Vorrang, der sie zuerst unmittelbar erreicht. Und „unmittelbar“ meint nicht, sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite auf gleicher Höhe der Parklücke zu befinden. Vorrang hat man auch dann noch, wenn man zuerst an der Parklücke angekommen ist, aber zunächst daran vorbeifährt, um dann rückwärts einzuparken oder anderweitig zu rangieren. Auch das Warten auf eine Parklücke ist nach Auskunft der ARAG Experten streng geregelt: Drängelt sich ein...